Genießen Sie finanzielle Freiheit, durch den Teilverkauf Ihrer Immobile. Mit dem Immobilien-Teilverkauf bleiben Sie Eigentümer Ihres Hauses und können weiterhin frei über Umbauten, Renovierungen, den Verkauf, die Vermietung oder Vererbung Ihrer Immobilie entscheiden. Greifen Sie auf das Kapital zurück, das in Ihrer Immobilie steckt.
Immobilien sind in der Regel gebundenes Kapital, auf das Sie keinen Zugriff haben. Der Teilverkauf verschafft Ihnen jedoch einen solchen Zugang: Sie verkaufen einen Anteil des Hauses oder der Wohnung (maximal 50 %) und erhalten die geforderte Zahlung in der im Voraus vereinbarten Höhe. Ab einer Auszahlungssumme von 100.000 € ist alles möglich. Die monatliche Nutzungsgebühr und der notariell beglaubigte Eintrag im Grund- und Hypothekenregister, zusammen mit dem Sicherungsvertrag, garantieren ein lebenslanges Nutzungsrecht. Dieser Beitrag wird nichts an Ihrer Lebenssituation ändern. Sie können Ihr Eigentum wie gewohnt weiter nutzen. Alle Kosten für die notarielle Beglaubigung, sowie das Gutachten, werden vollumfänglich übernommen und sind für Sie kostenlos.
Sie profitieren von absoluter Plansicherheit: Das Nutzungsentgelt wird automatisch für 10 Jahre festgeschrieben und Sie müssen keine jährlichen Änderungen befürchten. Anschließend wird dieses alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Sparen Sie mit der einzigartigen Splitting-Option bares Geld! Gerne berechnen wir Ihre individuelle Vorteilsrechnung und prüfen, ob sich die Splitting-Option für Ihr Projekt lohnt und welche Einsparpotenziale es in diesem Bereich gibt.
Sie behalten die absolute Entscheidungsgewalt über Ihr Zuhause und bestimmen, ob und welche Umbauten, Renovierungen oder Sanierungen umgesetzt werden sollen. Im Übrigen: Gemeinsam mit unserem Partner unterstützen wir Sie als Miteigentümer bei Reparaturkosten entsprechend der Eigentümeranteile. Auch für energiesparende Maßnahmen können Sie mit finanzieller Unterstützung rechnen.
Anders als bei einer Rente stehen Ihnen beim Teilverkauf alle Möglichkeiten offen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Anteil zurückzukaufen oder Ihre gesamte Immobile zu verkaufen, helfen wir Ihnen gerne dabei. Durch die Vermietung oder Verpachtung können Sie weiterhin wirtschaftlichen Nutzen aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ziehen. Angehörige, sowie Erben genießen zudem ein Vorkaufsrecht.
Das erste Gespräch erfordert ein paar Informationen bezüglich Ihrer Immobilie, sowie Ihrer gewünschten Auszahlung. Sollten sich in diesem Zusammenhang weitere Fragen ergeben, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Auf Basis Ihrer Angaben wird im folgenden ein erstes Angebot erstellt und Ihnen postalisch zugesendet. Lesen Sie sich alle Einzelheiten in Ruhe durch. Bei Interesse leitet Ihr persönlicher Kundenberater alle weiteren Schritte für Sie ein.
Nun erstellt ein unabhängiger zertifizierter Gutachter ein Wertgutachten Ihrer Immobilie. Dieses Gutachten ist völlig kostenlos. Auf dieser Grundlage wird der Wert des Teilverkaufs ermittelt und ein finales Angebot an Sie versendet.
Nun wird der Kaufvertrag erstellt. Wir übernehmen für Sie die Bestellung eines Notars in Ihrer Nähe. Das Nießbrauchrecht einschließlich des Wohnrechts wird im Grundbuch eingetragen und der Kaufvertrag notariell beurkundet.
Ihre Auszahlung folgt nach erfolgreichem Abschluss. Die Überweisung wird direkt nach Kaufpreisfälligkeit beauftragt und der Betrag ist in wenigen Tagen auf Ihrem Konto.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können einen Immobilien-Teilverkauf auch dann durchführen, wenn eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Es ist von der Höhe der Restschuld abhängig. Der verkaufte Anteil und die Restschuld dürfen nicht 50 Prozent des Immobilienwertes überschreiten.
Die Mindestauszahlungssumme liegt bei 100.000 €. Nach oben gibt es keine Grenzen.
Alle fünf Schritte (siehe oben) sind für Sie absolut kostenfrei. Dazu gehören eine umfangreiche Beratung zum Teilverkauf, die Kosten für den Gutachter und die Kosten für den Notartermin.
Im Schnitt um 2 Prozent pro Jahr stieg der Wert einer Immobilie in den letzten 45 Jahren. Bei einem -Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Teil der Immobilie und bleiben weiterhin Eigentümer. Daher profitieren Sie dann bei einem möglichen Gesamtverkauf von der Wertsteigerung.
Nein, Sie können den verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen. Sie bleiben flexibel und können die Immobilie später auch komplett verkaufen.